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Investitionsförderung

Neben anderen Anspruchsberechtigten können Erzeugerzusammenschlüsse mit mindestens fünf Mitgliedern, die Qualitätsprodukte nach VO (EU) 1305/2013 erzeugen (insbesondere Bioprodukte und Erzeugnisse mit EU-geschützten Herkunftsangaben sowie Produkte, die nach staatlich anerkannten Qualitätsregeln erzeugt werden) und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte unter bestimmten Bedingungen Zuwendungen für Investitionen erhalten, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen. Anspruchsberechtigt sind ausschließlich KMU.

Grundlage ist die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in der Freien Hansestadt Bremen und im Land Niedersachsen", über welche die Landwirtschaftskammer Niedersachsen informiert.

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Kontakt

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Dr. Juhl Jörgensen
Förderung der Ernährungswirtschaft, Verarbeitung und Vermarktung
Johannssenstraße 10
30159 Hannover
Tel. 0511 36651191
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