Absatzförderung
Die Förderrichtlinie wurde am 17. Juli 2025 veröffentlicht. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich.
Zweck dieser Förderung ist die Verbesserung regionaler Wertschöpfungsstrukturen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse. Dabei soll insbesondere die Verbesserung des Tierwohls und der Ausbau der ökologischen Landwirtschaft erreicht werden. Mit der Förderung soll auch die Wirtschaftstätigkeit im Agrarsektor in Niedersachsen gestärkt und dessen Wertschöpfung erhöht werden.
In der Richtlinie „Förderung von Projekten im Bereich der regionalen Wertschöpfung landwirtschaftlicher Erzeugnisse“ sind die beiden bisherigen Förderprogramme „Regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen“ und „Absatzförderung“ zusammengeführt worden. Daher wird im Rahmen der Richtlinie die Möglichkeit bestehen in diesen zwei Bereichen einen Antrag zu stellen. Antragsunterlagen für den investiven Teil der Richtlinie (ehem. Regionale Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen) finden Sie unten im Downloadbereich. Antragsunterlagen für den nicht investiven Teil der Richtlinie (ehem. Absatzförderung) werden durch die Marketinggesellschaft der niedersächsischen Land- und Ernährungswirtschaft e.V. zur Verfügung gestellt.
Kontakt

Dr. Marie-Catherine Wendt
Marketing-Referentin
Goseriede 4
30159 Hannover
Tel. 0511 34879-64
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