Aufbau und Entwicklung regionaler Vermarktungsstrukturen
Der Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel kann aus Landesmitteln gefördert werden. Zuwendungsfähige Ausgaben sind zusätzliche Personalkosten und Büromiete für den Betrieb einer Geschäftsstelle sowie Sach- und Personalausgaben, die durch Beauftragung Dritter entstehen. Innerhalb einer Projektlaufzeit von bis zu drei Jahren können im ersten Jahr Zuschüsse bis zu 90 Prozent, im zweiten Jahr bis zu 80 Prozent und im dritten Jahr bis zu 70 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen bis zu einer Gesamtsumme von 150.000 Euro gewährt werden. Mögliche Zuwendungsempfänger sind Erzeugerorganisationen nach Agrarmarktstrukturgesetz und deren Vereinigungen, Zusammenschlüsse von mindestens fünf Erzeugern, die Qualitätsprodukte (insbesondere Bioprodukte und Erzeugnisse mit EU-geschützten Herkunftsangaben sowie Produkte, die nach staatlich anerkannter Qualitätsregelungen erzeugt werden) nach VO (EU) 1305/2013 erzeugen, bestimmte andere Zusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte in Kooperation mit Erzeugern.
Bei den Zuwendungsempfängern, die ein Konzept vorzulegen haben, muss es sich um Kleinstunternehmen, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) nach den Vorgaben einschlägiger EU-Bestimmungen (VO (EU) Nr. 702/2014) handeln. Weitere Zuwendungsbestimmungen sind zu beachten.
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Nr. 10 vom 11.03.2015
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